Abgesehen von den 16 Bundesländern mit ihren eigenen Regeln gibt es auch ein bundesweites Einfuhrverbot für vier Hunderassen und durch Kreuzungen entstandene Nachkommen. Dazu zählen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier.
Doch in Deutschland hat jedes Bundesland seine eigenen Regeln und so unterscheidet sich von Land zu Land, welche Hunderassen auf dieser Liste steht. Es ist nicht nur die Rasse allein, die für einen Listenplatz qualifizieren. Auch Hunde, die sich als aggressiv und gefährlich gezeigt haben, können mit Auflagen belegt werden.
13 von 16 Bundesländern führt eine solche Liste. Es gibt einige Hunderassen, die auffallend oft gelistet sind und einer ganz besonders, denn der American Staffordshire-Terrier ist überall vertreten. Dazu zählen: Pitbull-Terrier, Bullterrier, Tosa Inu, Kreuzungen.